Business Mobilität powered by BE-SCooTER®
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Weitere Informationen erhalten Sie auf unsere Website :  www.e-scooterflotte.de

 

 

Für unser "BusinEss-MOBILITÄTs-Paket" stehen wir Ihnen selbstverständlich für ein kostenloses und umfassendes Beratungsgespräch gerne persönlich zur Verfügung.

Starten Sie mit unserer Unterstützung den Weg in die mehr denn je wichtige Veränderung der Mobilität. Gerade kurze Strecken sind perfekt mit einem elektrounterstützten Tretroller zu bewältigen. Gerade in Städten, ist hier in vielen Fällen sogar eine erhebliche Zeitersparnis ein positiver Vorzug von vielen im Vergleich zum bisherigen Firmenfahrzeug. Parkplatzsuche, Wartungsaufwand, etc. gehören zur Vergangenheit. Durch unser KNOW-HOW, Erfahrung und Kompetenz als erster auf elektrounterstützte Tretroller spezialisierte Fachmarkt der Region garantieren wir Ihnen eine umfassende Begleitung vor, während und nach einer von Ihnen gewünschten Maßnahme. Wir sind bestens mit allen führenden Herstellern vernetzt und sorgen für faire und bestmögliche Konditionen durch einen Mengenrabatt. Die ganz große Stärke ist unsere Flexibilität, Vernetzung und die dadurch oftmals kurzen Wege. 

Gerne erstellen wir einen ganz persönlichen und individuellen Vorschlag für Ihr Unternehmen den Schritt zur Mobilitätswende umzusetzen und setzen diesen GEMEINSAM mit Ihnen in die Tat um. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Mail zur Vereinbarung eines persönlichen Gespräches.

Ansprechpartner: Björn Seibert / +49 6446 5459688 / bjoernseibert@be-scooter.de

   

Warum macht eine E-Scooter-Flotte bzw. Fuhrpark überhaupt Sinn?

Sie, Ihre Mitarbeiter oder Kunden steigen in das neue Zeitalter der E-Mobilität ein.

Das ist nicht nur gut für das Image Ihres Unternehmens, sondern auch gut für die Umwelt. Zudem haben Sie die Möglichkeit mit einem interessanten Branding mit Ihrem                E-Scooter-Fuhrpark in der Öffentlichkeit zu werben zu werben. (Social Media)

Weitere unmittelbare Vorzüge:

  • FRISCHE LUFT, Förderung Wohlbefinden

  • Möglichkeit zur Verbesserung der oftmals vorherrschenden Parkplatzproblematik
  • ZEITFAKTOR - schneller durch den allmorgendlichen Berufsverkehr
  • MITARBEITERZUFRIEDENHEIT - und Wertschätzung dadurch höhere Bindung          an Ihr Unternehmen

  • der total unterschätzte SPASSFAKTOR der NACHHALTIGE Wirkung hat

Wir unterstützten und begleiten Sie bei einer solchen Maßnahme auf verschiedenste Art. Von den Vorgesprächen bis hin zur Planung und Durchführung einer Mitarbeiter-Informationsveranstaltung mit Probefahrt auf Ihrem Betriebsgelände. Bestellung, Auslieferung, Übergabe inklusive Sicherheits- und Fahrzeugeinweisung werden selbstverständlich auch von uns erledigt. Weiterhin profitieren Sie als Unternehmen und Ihre Mitarbeiter in Zukunft von unserem ServicePaket:

  • Ersatzteilservice
  • persönlicher Ansprechpartner vor Ort
  • Durchführung einer jährlichen Fahrzeugüberprüfung inkl. Erneuerung der Versicherungsplakette zum Vorzugspreis
  • Rabatt-Aktionen für unsere TOUREN und EVENTS stellen weiteren Mehrwert dar
  • Vermittlung an unseren Leasing-Partner beim Wunsch den E-SCooTER zu leasen
  • Vermittlung Steuerberater für steuerliche Detailsfragen bei Abwicklung über Gehaltsumwandlung / Gehaltserhöhung

"DIENSTFAHRZEUG" E-SCooTER - die besonders nachhaltige WERTSCHÄTZUNG!

Ein weiterer Baustein unseres "BusinEss-MOBILITÄT"-Angebotes ist es, einen E-SCooTER analog wie bisher schon die Möglichkeit eines eBike, als Dienstfahrzeug zu installieren. Die Möglichkeit der fast uneingeschränkten Nutzung im Privatbereich erhöht die positive Wirkung einer solchen Regelung. Für die Private Nutzung hat der Mitarbeiter lediglich den geldwerten Vorteil zu versteuern. Dies ist überwiegend mit einem Betrag von umgerechnet monatlich rund EUR 5.- vollzogen. 

Steuerliche Information:

In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wird beschrieben, wann es sich bei einem Roller um einen Elektroscooter (E-Scooter) handelt. Danach müssen insbesondere folgende Merkmale nach § 1 eKFV erfüllt sein:

  • Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h,

  • Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,

  • eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden

Damit erfüllt ein Elektroscooter nicht die Voraussetzungen für ein Fahrrad bzw. E-Bike und daher ist die Überlassung zu privaten Zwecken eines Elektroscooters an einen Arbeitnehmer nicht nach § 3 Nr. 37 EStG steuerbefreit.

Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung wird deshalb nach der 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG), oder nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt (§ 8 Abs. 2 S. 4 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG).

Wurde der E-Scooter nach dem 31.12.2018 angeschafft, so kann von der Halbierung der Bemessungsgrundlage profitiert werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG). Bei der 1 %-Methode sind daher nur 0,5 % und bei der Fahrtenbuchmethode nur die Hälfte der Gesamtaufwendungen bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils anzusetzen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Nr. 37 EStG, eKFV

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§ Rechtliche Hinweise für E-SCooTER die nur auf dem Firmengelände eingesetzt werden und KEINE STRASSENZULASSUNG besitzen :

Nicht für den Gebrauch auf öffentlichen Wegen zugelassen. Bitte beachten Sie die Altersempfehlung und Sicherheitshinweise des Herstellers.